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Aktuelles

2020

03 Jul

Freitag´Spät: Es lebe der Verschnitt! #1 von 100

Ein Meinungsbeitrag. #1 von 100

Gerste und das daraus hergestellte Malz ist oft mit einem oder mehrerer Stoffe, Belastungen durch Toxine verunreinigt oder kontaminiert, welche nicht erwünscht, aber gem. einschlägiger Lebensmittel-Verordnungen bis zu entsprechenden Höchstgrenzen erlaubt ist. Es darf also in Verkehr gebracht werden, wenn es diese Grenzwerte nicht überschreitet. Dies gilt im Regelfall in Bezug auf den eingesetzten Rohstoff, die Gerste, den Weizen, oder anderer zugelassener Cerealien wie z.B. Roggen/Dinkel, welche für den Brauvorgang verwendet werden.

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